Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum, auch bei Diebstahl im Krankenhaus oder während einer Kur, zuverlässig vor finanziellen Verlusten. In Ergänzung zum Versicherungsschutz bei Diebstahl im Krankenhaus, leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme (Wertsachen nach § 13 VHB 2008, maximal 200 Euro) begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2008 leistungsfrei sein.