Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihren eigenständigen Hausstand und sichert Ihr Eigentum zuverlässig gegen mögliche Schäden ab.
In der MVK Hausratversicherung ist ein eigenständiger Hausstand nicht begründet, wenn das unverheiratete Kind oder das in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kind aufgrund der Erstausbildung am Ausbildungsort mit dem Erstwohnsitz gemeldet ist, damit keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 10 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall begrenzt.