Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz, auch wenn ein Gerüst aufgestellt wird, und sichert Ihr Eigentum vor möglichen Schäden ab. Es gilt keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüstes.
In der MVK Hausratversicherung ist die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort keine dem Versicherer anzuzeigende Gefahrerhöhung.