Die MVK Hausratversicherung bietet durch Differenzdeckung und Exzedenten-Versicherung umfassenden Schutz, um finanzielle Verluste optimal abzusichern.
Zwischen Antragseingang und Versicherungsbeginn dieses Vertrages, maximal für 12 Monate, gilt eine beitragsfreie Konditions- und Summendifferenzdeckung. Der Ursprungsvertrag muss gekündigt sein und Ihr Antrag muss von uns angenommen sowie dokumentiert sein. Versicherungsschutz wird insoweit gewährt, als die Deckung durch diesen Versicherungsvertrag über den bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestehenden Ursprungsvertrages hinausgeht.
Dabei gilt: Im Leistungsfall ist der Ursprungsvertrag explizit zu benennen und geht diesem Vertrag in seinem Leistungsumfang vor. Unser Vertrag gilt subsidiär. Ausgeschlossen bleiben alle Risiken, welche
vom Ursprungsvertrag gedeckt sein würden.
Die Differenz-Deckung greift nicht,
a) wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung der Prämie leistungsfrei ist.
b) wenn beim Vorversicherer die Versicherungssumme mehr als 30 % niedriger liegt.
Besteht der Ursprungsvertrag nicht, nicht mehr oder ist er unwirksam, besteht Versicherungsschutz ab dem in diesem Versicherungsschein benannten Versicherungsbeginn. Zwischenzeitliche Gefahrerhöhungen sind mitzuteilen.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbarten Bestimmungen.
Ausgeschlossen von der Differenzdeckung sind Einschlüsse, die zuschlagpflichtig und direkt versicherbar sind (z. B. Elementar, Glas).