In der MVK Hausratversicherung ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Mietkosten für Haushaltsgeräte, wenn durch einen Versicherungsfall Haushaltsgeräte beschädigt, zerstört oder diese abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind:
- Waschmaschine,
- Wäschetrockner,
- Kühlschrank,
- Gefrierschrank oder -truhe,
- Herd/ Ofen
- Geschirrspülmaschine.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 2.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.