In der MVK Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die dem Versicherungsnehmer gehören und die aus Räumen entwendet werden, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt, mitversichert.
Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Der Inhalt von Waschmaschinen und Wäschetrocknern gilt nicht mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.