Die MVK Hausratversicherung bietet Schutz vor Schäden, die durch Haustiere entstehen können, und sichert Ihr Hab und Gut zuverlässig ab.
Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung nach einem Versicherungsfall
Es sind Haustierunterbringungskosten in einer Tierpension oder in einer ähnlichen Unterbringung, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden, mitversichert.
Die Kosten werden solange übernommen bis die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder die Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung zumutbar ist.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sin Nutztiere und exotische Tiere.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt.
Die Kosten müssen nachgewiesen werden.