In der MVK Hausratversicherung werden unter Hotelkosten die Ausgaben verstanden, die für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung anfallen, exklusive Nebenkosten wie beispielsweise Frühstück.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die vereinbarte Dauer.
Die Entschädigung ist pro Tag auf den vereinbarten Betrag begrenzt.