Die MVK Hausratversicherung schützt zuverlässig vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt, egal wo Sie unterwegs sind. Es leistet der Versicherer auch Entschädigung für einfachen Diebstahl für den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehörende Gepäckstücke und deren Inhalt, die bei einer privaten Urlaubsreise entwendet werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen, Bargeld, elektronische Geräte wie zum Beispiel Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 Euro begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.