Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor Schäden durch Trickdiebstahl und bietet umfassende Absicherung gegen solche Verluste.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist, entwendet.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
In der MVK Hausratversicherung gilt auch bei Trickdiebstahl und Taschendiebstahl, folgendes:
1. Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, wenn der Versicherungsnehmer Opfer eines Trickdiebstahls werden.
2. Trickdiebstahl liegt vor,
a) wenn Diebe den Versicherungsnehmer ablenken oder überraschen und ihm versicherte Sachen, die er am Körper trägt, blitzschnell wegnehmen, sodass er keine Möglichkeit hat, Widerstand zu leisten;
b) wenn Diebe den Versicherungsnehmer täuschen, um Zutritt zum Versicherungsort zu erhalten und dort versicherte Sachen entwenden.
3. Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt sind dessen Ehe- bzw. Lebenspartner und seine im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder.
4. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 2.500 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Werden Sachen zunächst unbemerkt entwendet (Taschendiebstahl) ist die Entschädigungsleistung des Versicherers auf 500 Euro begrenzt.
5. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.