In der E-Bike Versicherung der MVK Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Pedelec / E-Bike mit Hilfsmotor (elektrounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec) versichert, einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile sowie das zum Schutz gegen Diebstahl verwendete eigenständige verkehrsübliche Schloss (kein Zahlenschloss), sofern es nicht gewerblich genutzt ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Versichert sind alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. sowie das verwendete Schloss. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör sowie nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile gelten nicht als Fahrradteil.
Versicherungsschutz besteht für:
- Diebstahl, Teilediebstahl
- Einbruchdiebstahl, Raub
- Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
- Vandalismus
- Beschädigung durch Unfall
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät
- Sturm, Hagel Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Verschleiß
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000€.
Was ist nicht versichert?
- Schäden durch Versschleiß, Materialermüdung und Alterung
- Schäden an Carbon-Rahmen
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Fahrräder, die Führerschein- oder versicherungspflichtig sind
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus
Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis - Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder
durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäße Reparaturen sowie
ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.
Die MVK leistet für Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Die MVK kann nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müsstet diese einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb hat die MVK einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen,
z.B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- gewerblich genutzte Fahrräder
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Fahrrades
- durch Unruhe, Krieg, etc.
Weitere Ausschlüsse finden Sie hier.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu 6 Monaten.
Kündigung
Sie oder die MVK kann den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder die MVK den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall
möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Fahrrads - ergeben. Mehr zum Thema Kündigung hier.