Die MVK Fahrradversicherung verlangt für den Schutz den Einsatz eines geeigneten Schlosses zur Sicherung des Fahrrads, um im Schadensfall abgesichert zu sein. In der E-Bike und Fahrradversicherung ist das versicherte Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet das versicherte Fahrrad bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen mit einem das unter A1-1.1 genannte Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbst genutzten abgeschlossenen Gebäude, Raum oder
Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.