In der MVK Fahrradversicherung sind Beschädigungen infolge von Verschleiß versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Die Erstattung bei Verschleiß richtet sich nach den Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher
Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleiß notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.