Die MVK Fahrradversicherung legt fest, wie alt das Fahrrad sein darf, um Versicherungsschutz zu erhalten, und bietet damit gezielten Schutz für ältere und neue Räder. Versicherbar sind in der E-Bike und Fahrradversicherung Fahrräder, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Der Nachweis hat durch den Original-Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer
sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Fahrradrechnung kann verzichtet werden,
wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde.
Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen sowie Kaufvertrag erworben wurden.