Die MVK Fahrradversicherung schützt Ihr Fahrrad sowie dessen Zubehör umfassend vor Schäden, Diebstahl und weiteren Risiken für eine sichere Nutzung. Es ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck versichert:
- Anhänger
- Kochgeschirr
- Beleuchtung
- Luftmatratze
- Fahrradkompass
- Luftpumpe
- Fahrradkorb
- Reflektor
- Fahrradschloss
- Regenschutzplane
- Fahrradtasche
- Sattelkissen
- Fahrradwimpel
- Schlafsack
- Helm
- Schleppstange
- Hygieneartikel
- Spiegel
- Isomatte
- Steckschutzblech
- Kartenhalter
- Tachometer(keine Multifunktionsgeräte)
- Kartenmaterial
- Trinkflasche
- Kilometerzähler
- Werkzeug / Flickzeug
- Kindersitz
- Werkzeugtasche
- Kleidung
- Zelt
- Klingel
Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse
Der Versicherer leistet Entschädigung für während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades zerstörtes mitgeführtes Fahrradzubehör und -gepäck durch
a) Straftat eines Dritten
b) Unfall mit dem versicherten Fahrrad
c) Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradgepäck und -zubehör)
d) Feuer
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Fahrradzubehör und -gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurde oder daran angebracht war. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn das aufgeführte Fahrradzubehör oder -gepäck aufgrund einer Straftat eines Dritten abhandengekommen ist. Für den Helm sowie die Kleidung besteht des weiteren Versicherungsschutz für die Gefahren nach A2-2, wenn diese bei der Nutzung des versicherten Fahrrades zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl des Fahrradzubehörs oder -gepäcks aus einem
abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300 Euro pro Versicherungsfall begrenzt.