Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden an gemieteten oder gepachteten Objekten.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seine Bevollmächtigten oder Beauftragten, zu privaten Zwecken gemieteten Räumen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
1. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden im Rahmen der Sachschadendeckung an
Räumen beträgt je Versicherungsfall 2.000.000 Euro.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung
Deckungserweiterung Tarif Premium
Schäden an gemieteten Räumen (Mietsachschäden)
Es gilt: Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist auf 10.000.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.