Die MVK Privathaftpflicht schützt vor Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten beweglichen Sachen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Zu diesen Sachen gehören auch medizinische Geräte, die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder
zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Für Sachen, die von der Ausbildungsstätte oder vom Arbeitgeber überlassen wurden, gilt ausschließlich bei Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht/Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schäden
a) an Sachen, die der selbständigen gewerblichen Tätigkeit der versicherten Personen dienen;
b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
d) an Kraftfahrzeugen und -anhängern sowie Luft und Wasserfahrzeugen.
Deckungserweiterung Tarif Premium
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist auf die im Rahmen dieses Vertrages vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.