Die MVK Privathaftpflicht umfasst unter bestimmten Bedingungen den Schutz bei Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Luftfahrzeugen.
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 250 g nicht übersteigt.
2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.