Die MVK Privathaftpflicht bietet Schutz bei Haftungsansprüchen durch Abwässer- und Allmählichkeitsschäden und sichert Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden ab.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Allmählichkeitsschäden
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts aus Sachschaden, der durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entsteht.
Ausgeschlossen bleiben die Schimmelschäden gemäß Abschnitt A1-6.6.2.