Ein Versichererwechsel zur MVK Privathaftpflicht ermöglicht zuverlässigen Schutz bei Schadensfällen und bietet flexible Anpassungen an individuelle Bedürfnisse.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem Wechsel der Haftpflichtversicherung zur MVK Versicherung wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so ist die MVK Versicherung als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des
bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.