Bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Schutz entfallen, doch die MVK Privathaftpflicht bietet zuverlässigen Versicherungsschutz bei Schadensfällen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.