Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz, auch für den Hausrat in einer vorübergehend unbewohnten Wohnung, bei Schäden und Verlusten.
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn die versicherte Wohnung bis zu 365 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.