Beim Fahrradschutz der MVK Versicherung VVaG ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad, E-Bike oder Pedelec versichert – samt fest verbundener Funktionsteile, dem verkehrsüblichen Schloss zum Diebstahlschutz und mitgeführten Fahrradanhängern, sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Versicherbar sind nur privat genutzte Räder ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, die bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und deren Kauf durch Original-Händlerbeleg mit Rahmennummer und Käuferadresse nachgewiesen wird.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad/E-Bike/Pedelec mit Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec, im Folgenden E-Bike/Pedelec genannt). Der Versicherungsschutz umfasst dabei:
- die fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile
- das zum Schutz gegen Diebstahl verwendete eigenständige verkehrsübliche Schloss (kein Zahlenschloss), sofern es nicht gewerblich genutzt ist
- mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden
Versicherbar sind ferner nur Fahrrad/E-Bike/Pedelec, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrrad/E-Bike/Pedelec, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Der Nachweis hat durch den Original-Händlerbeleg (zum Zeitpunkt des Erstkaufs) zu erfolgen, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse.
Bei Leasingrückläufern hat der Nachweis vom Leasinggeber zu erfolgen. Anzugeben sind dabei:
- der Leasingbeginn
- der Kaufpreis zum Leasingbeginn
- die Rahmennummer
- der Typ und Hersteller des Fahrrad/E-Bike/Pedelec
Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Anschaffungsrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad/E-Bike/Pedelec über einen Onlineshop gekauft wurde.
Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen sowie ohne Kaufvertrag erworben wurden.
Nicht versicherbar sind Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Lose mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein aufgeführte Fahrrad, E-Bike oder Pedelec mitsamt seinen fest verbauten Funktionsteilen, dem verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) und mitgeführten Fahrradanhängern, solange keine gewerbliche Nutzung erfolgt. Absicherbar sind nur privat genutzte Räder ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens fünf Jahre alt sind. Der Kauf muss durch einen Original-Händlerbeleg mit Rahmennummer und vollständiger Käuferadresse belegt werden; bei Leasingrückläufern gelten gesonderte Nachweispflichten. Lose angebrachtes Zubehör zählt nicht als versichertes Fahrradteil.
Häufige Fragen
Sind auch die Anbauteile und das Fahrradschloss mitversichert?
Ja. Versichert sind die fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie das verkehrsübliche Schloss zum Diebstahlschutz – allerdings kein Zahlenschloss und nur, sofern es nicht gewerblich genutzt ist. Lose angebrachtes Zubehör gilt dagegen nicht als Fahrradteil.
Wie alt darf das Rad bei Antragstellung höchstens sein?
Versicherbar sind privat genutzte Fahrrad/E-Bike/Pedelec, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Welche Nachweise brauche ich für den Versicherungsschutz?
Der Nachweis erfolgt über den Original-Händlerbeleg vom Erstkauf mit Rahmennummer und vollständiger Käuferadresse. Bei Onlineshop-Kauf kann auf die Rahmennummer verzichtet werden. Für Leasingrückläufer ist ein Nachweis des Leasinggebers über Leasingbeginn, Kaufpreis, Rahmennummer sowie Typ und Hersteller nötig.
Kann ich ein privat gekauftes Rad ohne Belege versichern?
Nein. Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die genannten Unterlagen und ohne Kaufvertrag erworben wurden. Ebenfalls nicht versicherbar sind Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025