Wer seinen Beitrag zur Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie nach einer Zahlungsaufforderung in Textform unverzüglich erfolgt. Bei selbst verschuldetem Fehlschlag darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt und Bearbeitungsgebühren können weitergegeben werden.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Als Textform gelten zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Auch hier gelten als Textform zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie nach einer Aufforderung in Textform sofort erfolgt. Ist der fehlgeschlagene Einzug dagegen selbst verschuldet, kann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen, und die Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug können in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss der Versicherungsnehmer für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug scheitert?
Wenn der Einzug ohne Verschulden des Versicherungsnehmers scheitert, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Einzug selbst zu vertreten habe?
Kann der Beitrag trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden und hat der Versicherungsnehmer dies zu vertreten, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. In der Kündigung muss darauf hingewiesen werden, dass der Versicherungsnehmer den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln muss.
Muss ich für Rücklastschriftgebühren aufkommen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025