Bei der MVK Versicherung VVaG erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Fahrradversicherung unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, da Vertragsbearbeitung und Schadenregulierung ohne Datenverarbeitung nicht möglich sind. Erklärt werden das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, der Datenaustausch mit anderen Versicherern und der Hinweis auf die Dienstleisterliste.
Hinweise zum Datenaustausch
Versicherungen können ihre Aufgaben heute nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Zudem bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder der Schadenregulierung ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Datenschutzhinweise für Versicherungsnehmer.
Hinweis- und Informationssystem
Die informa HIS GmbH (Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS).
Betroffene, deren Daten wir in das HIS melden und deren Daten infolge dessen dort gespeichert werden, werden von uns darüber informiert. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS gespeichert sind.
Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie auf der Internetseite der informa IRFP GmbH unter www.informa-his.de.
Datenaustausch mit Vorversicherern
In bestimmten Fällen bedarf es eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Diese Fälle sind:
- Doppelversicherungen
- gesetzlicher Forderungsübergang
- Teilungsabkommen
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie:
- Name und Anschrift
- Kfz-Kennzeichen
- Art des Versicherungsschutzes und des Risikos
- Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern und eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Dienstleisterliste
Bitte beachten Sie die beigefügte Dienstleisterliste.
Was bedeutet das konkret?
Für die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung des Vertrages sowie für die Schadenregulierung ist die Verarbeitung Ihrer Daten notwendig; sie erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Werden Ihre Daten in das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet, werden Sie darüber informiert und können bei der informa HIS GmbH nachfragen, welche Daten dort gespeichert sind. In bestimmten Fällen tauschen Versicherer zudem personenbezogene Daten untereinander aus, etwa um Missbrauch zu verhindern.
Häufige Fragen
Warum werden meine Daten überhaupt verarbeitet?
Die Bearbeitung, Prüfung und Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie die Schadenregulierung sind ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der DS-GVO, des BDSG und aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Kann ich erfahren, ob meine Daten im HIS gespeichert sind?
Ja. Sie haben das Recht, von der informa HIS GmbH Auskunft darüber zu verlangen, ob und mit welchen Daten Sie im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert sind. Werden Ihre Daten dorthin gemeldet und gespeichert, werden Sie darüber informiert.
In welchen Fällen tauschen Versicherer meine Daten untereinander aus?
Ein Austausch personenbezogener Daten unter Versicherern erfolgt in bestimmten Fällen, nämlich bei Doppelversicherungen, gesetzlichem Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen. Weitergegeben werden dabei etwa Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.
Weshalb werden andere Versicherer um Auskunft gebeten?
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern und eventuelle Widersprüche in den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025