Warum die MVK Versicherung VVaG bei der Fahrradversicherung eine Einwilligung zur Verwendung von Gesundheitsdaten und eine Schweigepflichtentbindung braucht, klärt dieser Teil: Da das Versicherungsvertragsgesetz und die Datenschutzvorschriften allein keine ausreichende Grundlage bieten, ist die Zustimmung nötig, um Gesundheitsdaten für Antragsprüfung und Vertrag zu erheben und – etwa an Schadenpartner oder Assistancegesellschaften – weiterzugeben. Ohne diese Erklärungen ist ein Vertragsabschluss in der Regel nicht möglich, außer bei der Nutzung für Werbung und Markt- und Meinungsforschung.
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die MVK Versicherung VVaG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en).
Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigen wir ferner Ihre Schweigepflichtentbindung. Nur so dürfen wir Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten – wie zum Beispiel den Inhalt des Versicherungsvertrags – an andere Stellen weiterleiten, etwa an Partner zur Schadenregulierung oder an Assistancegesellschaften.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags bei uns unentbehrlich. Geben Sie diese nicht ab, wird der Abschluss des Vertrags in der Regel nicht möglich sein. Dies gilt nicht für die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten durch die MVK Versicherung VVaG selbst, bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der MVK Versicherung VVaG und wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Darüber hinaus betrifft die Erklärung die Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung.
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
Bei Bedarf werden wir darüber hinaus eine auf den Einzelfall bezogene Einwilligung bei Ihnen einholen, zum Beispiel zur Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung oder zur Prüfung der Leistungspflicht.
Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die MVK Versicherung VVaG
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrags erforderlich ist.
Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der MVK Versicherung VVaG
Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Wir führen bestimmte Aufgaben, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle.
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste (Dienstleisterliste) über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet eingesehen werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen und für die Verwendung durch diese Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung VVaG meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die MVK Versicherung dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der MVK Versicherung VVaG und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder nach StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann – zum Beispiel Annahme mit Risikozuschlag oder Ausschlüsse bestimmter Risiken.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem solchen Wechsel vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert und auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung VVaG meine Gesundheitsdaten und sonstige nach § 203 StGB geschützte Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen, bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung.
Ich willige ein, dass die MVK Versicherung VVaG meine Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert.
Verwendung von personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung
Die nachfolgende Erklärung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung gilt für die in der MVK Versicherung VVaG gespeicherten Daten. Eine Streichung der Erklärung oder der jederzeit formlos mögliche Widerruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen. Sie können den Widerruf zum Beispiel schriftlich an MVK Versicherung VVaG, Borsigstraße 5, 76185 Karlsruhe oder per E-Mail an kontakt@mvk-versicherung.de richten.
Eine Liste der Unternehmen unserer Gruppe und unserer Kooperationspartner können Sie im Internet abrufen.
Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung per Briefpost für Versicherungsprodukte der MVK Versicherung VVaG und für andere Produkte und deren Kooperationspartner sowie der Markt- und Meinungsforschung zu.
Verbindliche Erklärung des Antragsstellers
Bevor Sie das Antragsformular rechtsverbindlich absenden, lesen Sie sich bitte die „Allgemeinen Informationen", die „Anzeigepflicht und Rechtlichen Hinweise", die „Informationen zum Datenaustausch" und die „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindung" durch.
Mit dem rechtsverbindlichen Absenden des Antragsformulars erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen vorstehend gesondert hervorgehobenen datenschutzrechtlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Sämtliche Erklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit dem rechtsverbindlichen Absenden machen Sie diese Erklärungen zum Inhalt Ihres Antrags.
Was bedeutet das konkret?
Damit die MVK Versicherung VVaG Ihre Gesundheitsdaten für Antrag und Vertrag verwenden darf, brauchen Sie eine Einwilligung und – als Unfallversicherer – eine Schweigepflichtentbindung, denn die gesetzlichen Regelungen allein reichen dafür nicht aus. Diese Zustimmung ist für die Antragsprüfung und den Vertrag unentbehrlich; ohne sie ist ein Abschluss in der Regel nicht möglich. Ausgenommen davon ist die Nutzung Ihrer Daten für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung, die Sie jederzeit formlos widerrufen können, ohne dass dies den Vertrag beeinflusst. Kommt der Vertrag nicht zustande, werden Gesundheitsdaten aus der Risikoprüfung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Antragstellung gespeichert.
Häufige Fragen
Warum verlangt die Versicherung eine Einwilligung und Schweigepflichtentbindung für meine Gesundheitsdaten?
Weil das Versicherungsvertragsgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und andere Datenschutzvorschriften keine ausreichende Rechtsgrundlage bieten, um Gesundheitsdaten zu erheben und zu verwenden. Als Unfallversicherer braucht die MVK Versicherung VVaG zusätzlich die Schweigepflichtentbindung, um Gesundheitsdaten oder nach § 203 StGB geschützte Daten an andere Stellen weiterzuleiten.
Was passiert, wenn ich diese Erklärungen nicht abgebe?
Die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung und den Vertrag unentbehrlich. Geben Sie sie nicht ab, ist ein Vertragsabschluss in der Regel nicht möglich. Das gilt jedoch nicht für die Nutzung Ihrer Daten für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.
Wie lange werden meine Gesundheitsdaten gespeichert, wenn kein Vertrag zustande kommt?
Kommt der Vertrag nicht zustande, werden die im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert – für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen.
Kann ich der Nutzung meiner Daten für Werbung widersprechen?
Ja. Die Zustimmung zur werblichen Nutzung sowie zur Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit formlos widerrufen, zum Beispiel schriftlich oder per E-Mail. Der Widerruf hat weder Einfluss auf den Abschluss noch auf den Bestand Ihrer Versicherungen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung 2025