Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum, auch bei Einliegerwohnungen, und bietet umfassenden Versicherungsschutz für Wohnräume und deren Inhalte.
Die Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses gehört zur Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt.
Für fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Bewohners der Einliegerwohnung verlangt werden kann.
Die folgende Klausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
"Nicht zum Hausrat gehören: Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen."