In der MVK Hausratversicherung werden die nachgewiesenen notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese infolge eines leistungspflichtigen Versicherungsfalles, nach den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen, erforderlich waren.
Die Entschädigungsleistung ist auf 500 Euro je Versicherungsfall begrenzt.