Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor Schäden durch wilde Tiere und sichert Sie so vor unvorhergesehenen finanziellen Verlusten ab.
1. In der MVK Hausratversicherung leistet der Versicherer auch Entschädigung, wenn wild lebende Tiere, die zum Schalenwild [nach dem Bundeswildgesetz (BJagdG)] zählen, in die versicherte Wohnung hineingelangen und dort versicherte Sachen zerstören oder beschädigen.
Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhanden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Schalenwild sind zum Beispiel Wildschweine, Rehe und Rothirsche.
2. In der MVK Hausratversicherung werden aufgrund eines solchen Ereignisses die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt
- für die Reinigung;
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist;
- für provisorische Reparaturen, um Öffnungen zu verschließen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist.
3. Die Entschädigung je Versicherungsfall nach Nr. 1 und Nr. 2 ist auf insgesamt 5.000
Euro begrenzt.