In der MVK Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) befindet.
Dieser muss durch den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt werden. Die beruflich bedingte Zweitwohnung (Pendlerwohnung) muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von 2.500 Euro.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro, begrenzt.