Balkonkraftwerke sind eine praktische Lösung für Eigenstrom. Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Zuhause und sichert Ihre Anlage umfassend ab.
1. Es gehören auch zum Hausrat privat genutzte Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke), die den gesetzlichen Regelungen entsprechen und die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
2. In der MVK Hausratversicherung sind auch Stecker-Solaranlagen, die sich außerhalb von Gebäuden, aber auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden versichert, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
3. Es besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl von diesen Stecker-Solaranlagen, die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Je Versicherungsfall werden maximal 6 % der Versicherungssumme entschädigt.
4. Einzuhalten sind die nachfolgend genannten Obliegenheiten:
a) Die geltenden gesetzlichen Vorgaben, sind einzuhalten und im Schadenfall deren Einhaltung auf Verlangen nachzuweisen.
b) Die Installation der Anlage wurde gemäß den Herstellerangaben durchgeführt.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
5. Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).