In der MVK Hausratversicherung sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung des versicherten Hausrates dienen, soweit keine andere Versicherung hierfür besteht, mitversichert.
In der MVK Hausratversicherung sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung des versicherten Hausrates dienen, soweit keine andere Versicherung hierfür besteht, mitversichert.