Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz und übernimmt im Schadensfall auch Kosten für psychologische Betreuung bei traumatischen Erlebnissen.
1. Die MVK Hausratversicherung ersetzt die nachgewiesenen Kosten für bis zu 10 Sitzungen bei Psychologen/Psychotherapeuten, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person infolge eines leistungspflichtigen Brandschadens- oder eines Einbruchdiebstahlschadens eine bescheinigte psychische Schädigung erlitten hat.
2. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass der Psychologe bescheinigt, dass die Schädigung durch den Versicherungsfall nach Ziffer 1 ausgelöst wurde, die Maßnahme geeignet ist und mit der Behandlung innerhalb von 6 Monaten nach dem versicherten Ereignis begonnen wird.
3. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall
begrenzt.