In der MVK Hausratversicherung sind Schäden an versicherten Sachen, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, mitversichert.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörige Einrichtungen, in dem sich die versicherten Sachen befinden, austritt.
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 10.000 Euro begrenzt.