Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor Schäden durch mutwillige Beschädigung infolge einer Straftat und sichert Sie finanziell ab.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen, wenn der Versicherungsnehmer Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (mutwillige Beschädigung, Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, EC- und Kreditkartenmissbrauch) wird.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die der Versicherungsnehmer gesondert versichert hat oder versichern könnte.
Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt sind dessen Ehe- bzw. Lebenspartner und seine im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.