In der MVK Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten mitversichert, wenn sich diese Geräte nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls außerhalb von Räumen auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein