In der MVK Hausratversicherung leistet der Versicherer auch Entschädigung für Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Versicherungsgrundstück.
Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen, sofern eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.