Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl am Arbeitsplatz und sichert Sie umfassend ab.
1. Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten
2. Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall unverzüglich polizeilich anzuzeigen und das Stehlgut aufnehmen zu lassen. Die Anzeige inkl. polizeilichem Aktenzeichen und der aufgenommenen Stehlgutliste ist dem Versicherer einzureichen.
3. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen und Uhren. Elektronische Kleingeräte (z.B. Fotoapparat, Videokamera, Mobiltelefon, Smartphone, Laptop, Tablet, Funkgerät) werden zum Zeitwert entschädigt.
4. Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Inhaltsversicherung des Arbeitgebers) beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).