Die MVK Hausratversicherung bietet Schutz vor verschiedenen Risiken, einschließlich der Absicherung gegen Schäden, die durch Erpressung entstehen können.
Bei einem versicherten Raub besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert.
Der Versicherungsnehmer muss die räuberische Erpressung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.