Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz und deckt auch Schäden ab, die durch Hausangestellte entstehen, um Ihr Eigentum zuverlässig zu sichern.
Es sind Einbruchdiebstahl- und Raubschäden mitversichert, die durch Personen ausgeübt wurden, die beim Versicherungsnehmer wohnen oder Hausangestellte des Versicherungsnehmers sind.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 500 Euro begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl/Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.