Die MVK Hausratversicherung schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Schäden durch den Missbrauch von Telefon und Strom und sichert Ihr Eigentum ab. Es gilt bei Telefon- und Strommissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter, folgendes:
Wird nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung das Telefon oder sonstige in der Wohnung befindliche Strom verbrauchende mitversicherte Einrichtungsgegenstände benutzt, so ersetzt der Versicherer die dadurch angefallenen Telefon-/Stromkosten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens und/oder eine Bestätigung des zuständigen Energieversorgers über den Strommehrverbrauch einzureichen.
Der Versicherungsnehmer muss den Einbruch unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.