Die MVK Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat in Fahrzeugen, Wohnmobilen und Campingwagen zuverlässig vor finanziellen Verlusten durch Schäden oder Diebstahl. Es wird für versicherte Sachen auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie den Staaten Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Lichtenstein, Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge / Wassersportfahrzeuge / Campingwagen / Wohnmobilen entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt nicht für den Aufbruch von Kraftfahrzeuganhängern.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Tür des Fahrzeuges gleich.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 3.000 Euro (für Wertsachen maximal 100 Euro) begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.