Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor Schäden durch Stromschwankungen und sichert Sie gegen mögliche finanzielle Verluste ab.
1. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen durch Stromschwankungen (Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden
a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers;
b) durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand oder Innere Unruhen;
c) durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
d) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste;
e) durch Erdbeben oder durch Überschwemmung;
f) durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung;
3. Eine Entschädigungsleistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
4. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.