Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum zuverlässig vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl aus Schiffskabinen. Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
In der MVK Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen von Bahnen mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.