Die MVK Hausratversicherung schützt Ihr Zuhause, jedoch gibt es Ausschlüsse bei Naturgefahren, die bei der Absicherung beachtet werden sollten. Es sind Schäden, die ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen entstehen – es sei denn, es sind im Folgenden solche genannt –, nicht versichert.
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren
oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; - Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.