Die MVK Hausratversicherung schützt zuverlässig vor finanziellen Verlusten durch Schäden, die durch Rauch und Ruß entstehen, und sichert Ihr Eigentum ab. Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (Beispiel: Fogging)
Die Hausratversicherung der MVK Versicherung versichert auch Seng- oder Schmorschäden, die aus einem Ereignis entstanden sind.
In der MVK Hausratversicherung, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind.
Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen/Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind weiterhin alle Schäden, die durch Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für
Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
In der MVK Hausratversicherung gilt auch für Rauch, Verpuffung und Verrußung, folgendes:
Es sind Schäden durch sehr starken Rauch, Verpuffung oder Verrußung mitversichert. Die Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.