Die MVK Hausratversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schäden durch Vandalismus nach Einschleichen und sichert Ihr Eigentum gegen finanzielle Verluste ab
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
In der MVK Hausratversicherung liegt Vandalismus nach einem Einbruch auch dann vor, wenn der Täter auf die in Klausel "Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte", bezeichnete Art in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.