Die MVK Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz vor Schäden durch Explosion und Implosion, um Ihr Eigentum zuverlässig abzusichern.
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Beispiele: Kessel, Rohrleitung) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses sind.
In der MVK Hausratversicherung gilt auch folgendes:
Blindgängerschäden
In der MVK Hausratversicherung gelten Explosionsschäden durch konventionelle Kampfmittel aus dem 1. Weltkrieg und dem 2. Weltkrieg (Blindgänger) mitversichert. Dies gilt auch für Explosionsschäden, die bei dem Versuch der Entfernung dieser Kampfmittel entstehen.
Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.