In der MVK Hausratversicherung sind Bruchschäden innerhalb von Gebäuden abgedeckt, sofern die betroffenen Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat zählen.
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen,
- Waschbecken,
- Toilettenbecken,
- Bidet,
- Urinal,
- Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.