In der MVK Hausratversicherung ist im Versicherungsvertrag festgelegt, dass die Selbstbeteiligung der Betrag ist, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Anteil der Entschädigung selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.